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Hinweise für werdende Mütter


Viele Arbeitgeber aliquotieren den aktuellen Urlaubsanspruch von schwangeren Arbeitnehmerinnen bereits nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft, obwohl dies erst nach Antritt ihrer gesetzlichen Karenz zulässig ist.  Schwangere Arbeitnehmerinnen haben das Recht, ihren gesamten Urlaub vor Beginn des Beschäftigungsverbots bzw. im Anschluss an das Beschäftigungsverbot - aber vor Beginn der Karenz - zur Gänze zu verbrauchen. Darüberhinaus kann der Urlaubsverbrauch vom Arbeitgeber auch nicht einseitig angeordnet, sondern muss mit der Arbeitnehmerin vereinbart werden.

 Quelle: Kompetenz Ausgabe 9/2008

Hier weitere nützliche Infos:

https://tirol.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/Arbeitsrecht/Elternfahrplan_2019.pdf

https://tirol.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/Arbeitsrecht/EinBabykommt.pdf

 

HIer Infos zum Familienbonus Neu:

https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/SteuerundEinkommen/Steuertipps/Familienbonus_Neu.pdf

 

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