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Was mache ich mit dem restlichen Urlaub?

 

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist nicht zum Verbrauch des Urlaubes zwingen, grundsätzlich darf aber auch der Arbeitnehmer nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers den Urlaub antreten. Der Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist muss im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen.

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Urlaub/Kein_Zwangsurlaub.html

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