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Nach dem KV gibt´s folgende Regelungen:

 

Nach § 19 (7) Kollektivvertrag wird in folgenden Fällen Sonderurlaub gewährt:

bei eigener Eheschließung  3 Arbeitstage

bei Tod des Ehegatten (Ehegattin),
Lebensgefährten (Lebensgefährtin)  3 Arbeitstage

bei Ableben von Eltern oder Kindern    2 Arbeitstage

bei Niederkunft der Ehegattin bzw Lebensgefährtin   2 Arbeitstage 

bei Eheschließung von Geschwistern oder Kindern   1 Arbeitstag

beim Ableben von Geschwistern,Schwiegereltern oder Großeltern   1 Arbeitstag

Bei Übersiedlung, wenn ein eigener Haushalt gegründet wird
bzw bereits geführt wurde:

im Ortsgebiet  1 Arbeitstag

in sonstigen Fällen    2 Arbeitstage

In anderen dringenden Familienangelegenheiten sowie in sonstigen berücksichtigungswürdigen Fällen kann der Vorstand kurzfristige Urlaube, im Einzelfall bis zu 3 Arbeitstagen, gewähren. Das Gesamtausmaß dieser Urlaube darf jedoch 7 Arbeitstage im Jahr nicht übersteigen.

Diese Sonderurlaube werden beim Erholungsurlaub nicht in Anrechnung gebracht.

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Kontakt

Betriebsrat der Hypo Tirol Bank AG

Hypo Passage 2

6020 Innsbruck

Telefon: +43 50700 / 3718 oder 3717

 

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